Beförderung von schwangeren Frauen
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Die Beförderung schwangerer Frauen ist nur in dem Fall zulässig, wenn sie nicht später als 4 Wochen vor der Kindergeburt erfolgt und wenn keine Gefahr der Frühgeburt besteht.
Informationen über den Gesundheitszustand der schwangeren Frau, bestätigt von einem ärztlichen Attest und der Ambulanzkarte, müssen der Fluggesellschaft gewährt werden.
Für die Beförderung schwangerer Frauen wird vor dem Flug eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, in der geschrieben steht, dass die Fluggesellschaft keine Verantwortung für eventuelle negative Folgen, die für die schwangere Frau während und infolge des Fluges auftreten können, trägt.
Das Formblatt für die Verpflichtungserklärung wird dem Fluggast oder dem ihn begleitenden Vertreter der Fluggesellschaft nach dem Check-in auf dem Flughafen gegeben.
Ausführliche Informationen kann man in unseren „Beförderungsbedingungen“ finden: Herunterladen.