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Vor dem Abflug

Beförderung von Tieren

Verehrte Besucher der Homepage!

Die Beförderung von Tieren und Vögeln wird von „Transaero“ nach vorläufiger Vereinbarung mit der Fluggesellschaft und mit Erlaubnis der Bestimmungsländer oder Transitländer bei internationalen Reisen durchgeführt.

Wir möchten Sie insbesondere auf Folgendes aufmerksam machen:

Die Beförderung von Tieren und Vögeln mit Passagierflugzeugen von „Transaero“ ist nicht erlaubt, sie dürfen nur im Gepäckraum fliegen, ausgenommen die Blindenhunde, die blinde oder taube Fluggäste begleiten.

Die Vorschriften bezüglich der Tier - und Vögelbeförderung durch ein beliebiges Land werden von der Gesetzgebung dieses Landes geregelt. Für ausführliche Informationen wenden Sie sich am besten an die Botschaft des Landes, das für Ihren Schützling der Punkt der Einreise, Ausreise oder der Durchreise ist.

„Transaero“ trägt keine Verantwortung für Mängel und/oder unkorrekte Zusammenstellung der notwendigen Dokumente zur Beförderung Ihrer Tiere oder Vögel von Ihrer Seite.

Sie müssen die Fluggesellschaft oder ihren bevollmächtigten Vertreter über Ihr Vorhaben, Tiere oder Vögel zu befördern beim Ticketkauf oder dessen Buchung unterrichten.

Falls Sie mit einem Tier (oder Vogel) reisen, müssen Sie bei der Ticketregistrierung gültige Dokumente (Gesundheitszertifikate des Tieres oder des Vogels, ausgestellt von den zuständigen tierärztlichen Behörden) sowie andere Dokumente, die von den Transitländern oder beim internationalen Flug verlangt werden, vorweisen.

Das Tier (der Vogel) muss sich im „Transaero“-Flugzeug in einem Container oder Käfig befinden.

Die Container (Käfige) müssen folgenden Forderungen entsprechen:

Die zulässigen Abmessungen (werden in der Regel nach der Formel errechnet: maximal zwei erwachsene Tiere, je 14 kg, die sich aneinander gewöhnt haben, 1Container; maximal 3 Tiere bis 6 Monate/1 Container. Zwecks Errechnung der Breite des Containers wird folgende Formel verwendet: für 2 Tiere nimmt man die Breite im Rist, mit 3 multipliziert; für 3 Tiere-die Breite im Rist, multipliziert mit 4);

Luftzugang und ein sicheres Schloss;

Der Container- oder Käfigboden muss wasserdicht und mit einem Absorptionsstoff bedeckt sein;

Nach dem Perimeter des Bodens müssen Seitenwände vorhanden sein, die die Ausschüttung des Absorptionsstoffes verhindern;

Vögelkäfige müssen mit einem lichtdichten Stoff bedeckt sein;

Die Beförderung von Tieren und Vögeln ist kostenpflichtig;

Die Beförderung von Tieren und Vögeln wird nach dem Tarif des Gepäcks, dessen Gewicht zu groß ist, in Bezug auf das faktische Gewicht des Tieres(Vogels) zusammen mit dem Container (Käfig) bezahlt;

Die Beförderung von Versuchstieren ist verboten;

Die Blindenhunde, die blinde oder taube Fluggäste begleiten, werden in den Flugzeugen von „Transaero“(im Fluggastraum) auch in dem Fall kostenlos befördert, wenn das Gewicht des Gepäcks zu groß ist. Ihre Beförderung setzt ein spezielles Zertifikat über die durchgemachte Dressur voraus. Solch ein Hund muss ein Halsband und einen Maulkorb haben und an den Sessel neben den Füßen des Hundehalters angebunden sein.

„Transaero“ befördert Ihre Tiere und Vögel unter der Bedingung, dass Sie die vollständige Verantwortung für sie übernehmen. Die Fluggesellschaft haftet nicht für Körperschäden, Verlust, Erkrankung oder Tod solcher Tiere oder Vögel sowie für eine etwaige Verweigerung ihrer Beförderung /oder Grenzüberschreitung während einer internationalen Reise.

Sie sind verpflichtet, alle Anforderungen der Fluggesellschaft „Transaero“ zu erfüllen und alle Verluste im Fall der Beschädigung des Flugzeuges, des Gepäcks anderer Fluggäste, der Gesundheit oder dem Leben anderer Fluggäste durch Ihr Tier (Ihren Vogel) zu entschädigen.

Für die Beförderung von Hunden mit „Transaero“-Flugzeugen gibt es keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Hunderassen.

Ausführliche Informationen kann man in unseren „Beförderungsbedingungen“ finden. Herunterladen
  • +7 (495) 788 8080
  • 8 800 200 2376 (kostenlos)
    von Russland
  • 8 800 200 7470 (kostenlos)
    aus Fernost
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